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PRESSE

30.04.2020
EuGH-Generalanwältin:
VW hat EU-Recht gebrochen

Für VW sieht es im Diesel-Abgasskandal vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH nach einer Niederlage aus. Im ersten VW-Verfahren (Az. C-693/18) machte die Generalanwältin Eleanor Sharpston klar, dass VW den Dieselmotor EA 189 in unzulässiger Weise manipuliert und somit EU-Recht gebrochen hat. In der Regel folgt das Gericht den Schlussanträgen der Generalanwälte. Mit einer Entscheidung wird in Kürze gerechnet. Damit könnten die Autobauer auf ganzer Linie verlieren. Denn nach Sharpston`s Ausführungen sind in letzter Konsequenz auch das Software-Update zum EA 189 und das sogenannte „Thermofenster“, das in Millionen von Fahrzeugen der meisten Autohersteller zur Anwendung kommt, eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Generalanwältin: Grenzwerte gelten auch im Straßenverkehr

Im ersten verhandelten Fall vor dem EuGH lässt das französische „Tribunal de Grande Instance de Paris“ wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären. Dem Verfahren gegen VW haben sich 1200 Nebenkläger angeschlossen. Für die französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie dienen zum Schutz des Motors.

In ihrem Schlussantrag betätigte Generalanwältin Eleanor Sharpston die Sichtweise des französischen Gerichts. Eine Abschalteinrichtung stellt nach Ansicht der Generalanwältin ein Konstruktionsteil dar, „das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird“. Übersetzt lassen sich die Ausführungen so interpretieren, dass auch das sogenannte Thermofenster, das die meisten Autohersteller in ihre Fahrzeuge installieren, um so die Abgasrückführung zu regulieren, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, „dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.“ Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden.

Sharpston erläutert weiter, dass es Sache des nationalen Gerichts sein wird, festzustellen, ob die fragliche Vorrichtung unter diese Ausnahme fällt. Angesichts dieser in dem Gutachten enthaltenen Feststellung ist die Generalanwältin der Auffassung, dass die fragliche Abschalteinrichtung nicht notwendig erscheint, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Sharpston merkt weiter an, dass die Automobilhersteller nach der Verordnung Nr. 715/2007 dafür zu sorgen haben, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten. Damit ist auch das Argument der Autohersteller hinfällig, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind.

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29.04.2020
Autobauern droht am EuGH Waterloo

Im fünften Jahr des Diesel-Abgasskandals von VW schlägt am Europäischen Gerichtshofs EuGH in Luxemburg die Stunde der Wahrheit. Erstmals wird am 30. April 2020 in einem Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG ein Schlussantrag gestellt (Az. C-693/18). Ist im Motor EA 189 eine unzulässige Abschaltreinrichtung verbaut? Hat VW die Verbraucher getäuscht? Wann ist eine Abschalteinrichtung zum Schutz des Motors zulässig? Auf diese Fragen will die Generalanwältin Eleanor Sharpston Antworten geben. Das Gericht folgt in der Regel den Ausführungen des Generalanwalts.

Autobauer stehen im Abgasskandal auf verlorenem Posten

Bei diesem Termin im Diesel-Abgasskandal von VW steht die ganze Branche auf dem Prüfstand. Mittlerweile steht nicht nur VW, sondern auch die anderen Automobilhersteller wie Daimler, BMW, Opel, Volvo, Suzuki und Fiat unter Verdacht das Abgaskontrollsystem mit Hilfe von sogenannten Abschaltreinrichtungen manipuliert zu haben.

In der neuen Motorengeneration der meisten Hersteller kommt das sogenannte „Thermofenster“ zum Einsatz. Eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung, die dazu führt, dass die normgerechte Abgasreinigung nur an wenigen Monaten im Jahr funktioniert. Das sei alles zum Schutz des Motors, behauptet die Automobilindustrie, und im Übrigen sind die Abgasgrenzwerte ausschließlich auf dem Prüfstand und nicht im Realbetrieb auf der Straße einzuhalten.

Mit diesen abenteuerlichen Argumenten kann der EuGH jetzt endgültig aufräumen. Nachhilfe für die Automobilindustrie gibt es bereits vom Europäischen Gericht. Nach dessen Auffassung müssen die Grenzwert der Normen Euro 5 und Euro 6 im Realbetrieb genauso eingehalten werden, wie auf dem Prüfstand (Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. T-339/16). Eigentlich logisch. Warum sonst schreibt der Gesetzgeber sonst Grenzwerte vor?

Spannend wird es bei der Frage, ob der Schutz des Motors notwendig ist. Denn tatsächlich gibt es eine Ausnahmebestimmung im EU-Recht. Und diese wird von den Zulassungsbehörden und den Autoherstellern extensiv ausgelegt. Die Behörde müssen die Fahrzeuge mit dieser Art von Abschalteinrichtung genehmigen. Nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) 715/2007 ist eine Abschalteinrichtung zulässig, wenn sie "notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung" zu schützen. Die Reinigung des Abgassystems, so argumentieren die Autobauer, könne bei bestimmten Temperaturen nicht so gut funktionieren, ohne den Motor zu schädigen. Daher wird sie einfach abgeschaltet und die Verpestung der Luft in Kauf genommen. Das Argument leuchtet ein, wenn man an Bedingungen wie im finnischen Polarwinter oder an die Temperaturen in der Sahara denkt. Doch das Thermofenster schaltet die Abgasreinigung schon bei Temperaturen ab, die in Deutschland völlig normal sind. Letztlich funktioniert die Reinigung nur zwei, drei Monaten des Jahres.

Wie weit jetzt der Motorschutz gehen darf, darüber wird der EuGH im ersten Verfahren urteilen müssen. Und dabei ist kaum vorstellbar, dass das Gericht die Ausnahme zum Regelfall erklären wird. Zumal auch ganz offensichtlich ist, warum die Autobauer auf das Thermofenster setzen. Mit Hilfe von Katalysatoren könnte die Abgasreinigung zum gewünschten und gesetzlich vorgeschriebenen Ergebnis führen. Software hingegen ist günstiger. Dass es auch anders geht, zeigt BMW in den USA. Nach einem Frontal-Bericht ist im Modell X3 ein sogenannter SCR-Katalysator mit AdBlue-Technik eingebaut worden. So kann der Wagen auch bei niedrigen Temperaturen die Abgaswerte einhalten, ohne dass das Fahrverhalten beeinträchtigt wird. Auf europäischen Straßen findet sich die Technik aber nicht in dem Modell, obwohl für den AdBlue-Tank sogar eine Einbuchtung vorgesehen ist. Autobauer müssen nach einer Leitlinie der EU-Kommission immer die bestmögliche Technik für ihre Fahrzeuge verwenden. Schließt sich der EuGH dieser Argumentation an, fahren auf europäischen Straßen Millionen von Fahrzeugen, die über keine rechtmäßige Typenzulassung verfügen. Eine gigantische Rückrufwelle müsste das zur Folge haben.
 
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Nun trifft es auch Opel-Fahrer: Manipulationsverdacht erhärtet sich

Ein weiterer deutscher Autohersteller steht nun im Verdacht, seine Dieselfahrzeuge mit verbotenen Abschalteinrichtungen ausgestattet und verkauft zu haben. Auch wenn bisher nur Volkswagen die Manipulation durch spezielle Steuersoftware eingeräumt hat, sind längst viele weitere Hersteller betroffen, nun offensichtlich auch Opel.

Der bekannte Hersteller soll ein Steuerprogramm entwickelt und eingesetzt haben, welches die zusätzliche Abgasreinigung, die zur Reduktion von Stickoxid-Emissionen beiträgt, bei hohen Drehzahlen und in einem breiten Bereich der Außentemperaturen herunterregelt. Laut Opel sei diese Technik notwendig um den Schutz von Motorbauteilen gewährleisten zu können, die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch wegen des Verdachts auf Betrug.


www.auto-motor-sport.de vom 07.11.2019
KBA bei Diesel-Rückruf im Recht
Opel verliert Diesel-Prozess

Ende 2018 ließ das KBA 100.000 Diesel-Opel zurückrufen und das zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein jetzt bestätigt.
Der Streit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) und der PSA-Tochter Opel zieht sich nun schon seit vier Jahren. Ende 2015 wurden zum ersten Mal Abschaltvorrichtungen in vier Diesel-Modellen der Rüsselsheimer gefunden. Der Hersteller regelte das mit freiwilligen Software-Updates und konnte so weitere Schritte abwenden. 2018 entdeckten Gutachter des KBA allerdings einen weiteren Fall und riefen in der Folge rund 100.000 Opel-Diesel zurück.

Dagegen waren die Rüsselsheimer in Berufung gegangen und jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gescheitert, wie der Bayerische Rundfunk meldet. Der Rückruf erstreckt sich auf Modelle, deren Software so programmiert ist, dass die Abgasreinigungsanlage ab 145 km/h, beziehungsweise oberhalb von 2.400 Umdrehungen oder einem Umgebungsdruck unter 915 bar nicht mehr richtig funktioniert. So lauten zumindest die Erkenntnisse der Gutachter. Betroffen sind Zafira-, Cascada- und Insignia-Modelle.
Bereits im Oktober 2018 rückten die Opel-Modelle Cascada, Insignia und Zafira aus den Jahren 2012, 2014 und 2017 in den Fokus der Behörde. Nach „Bild“-Informationen sollen 95.000 Exemplare dieser Modellreihen mit Euro 6-Norm über eine manipulierte Abgassoftware verfügen. Opel hat bereits reagiert und freiwillige Service-Updates für die Diesel-Modelle Zafira Tourer (2.0l und 1.6l), Cascada (2.0l) und die Vorgängergeneration des Insignia (2.0l) der Baujahre 2013 bis 2016 zwischen Februar 2017 und April 2018 gestartet.

In einer offiziellen Stellungnahme der Opel Automobile GmbH hieß es: „Betroffen waren ursprünglich rund 31.200 Fahrzeuge in Deutschland. Mehr als 22.000 wurden von Opel im Rahmen der freiwilligen Serviceaktion umgerüstet, so dass nur noch weniger als 9.200 Fahrzeuge von dem heute vom Ministerium angekündigten Rückruf betroffen wären.“ Zudem bestätigt Opel am 15.10.2018, „dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt an den Standorten Rüsselsheim und Kaiserslautern Untersuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zum Thema Emissionen durchführt.“
Die Vorwürfe sind nicht neu. Das KBA hatte 2016 neben Modellen anderer Autohersteller auch bei Zafira Tourer, Insignia und Cascada (Produktion bis Sommer 2016) auffällige Abgaswerte (NOx) entdeckt und Opel zu einer Software-Nachbesserung von 90.000 Fahrzeugen verpflichtet. Bei den Modellen schaltete ein zugeliefertes System die Abgasreinigung in einem definierten Temperaturfenster ab (Thermofenster) – dies geschah bei den meisten Fahrzeuge unter 10 Grad Celsius, bei Opel z.B. bereits bei 17 Grad.


www.spiegel-online.de vom 15.10.2018
Das Bundesverkehrsministerium verliert die Geduld: Razzien bei Opel

Das KBA habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt im April 2018 über Anhaltspunkte des Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen von Opel informiert. Am Montag den 15.10.2018 hatten Ermittler Geschäftsräume des im vergangenen Jahr vom französischen PSA-Konzern übernommenen Unternehmens in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsucht.


www.heise.de vom 14.05.2019:
Zu viel Stickoxid: Opel ruft Benziner zurück

Opel hat europaweit rund 209.000 Kleinwagen mit Benzinmotoren wegen möglicherweise zu hoher Stickoxid-Werte in die Werkstätten gerufen. Betroffen sind die Modelle Adam und Corsa der Modelljahre 2018 und 2019 mit 1,2 und 1,4 Liter Hubraum, die mit Benzin oder Flüssiggas (LPG) betrieben werden, bestätigte ein Unternehmenssprecher. Der 1,2-Liter-Motor leistet 70 PS, der mit 1,4 Litern 90 PS.

Bei hohen Geschwindigkeiten funktioniere die Lambdasonde nur fehlerhaft. Bei Laufleistungen über 50.000 Kilometer könne es daher eventuell zu einer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6d-Temp kommen, wie interne Qualitätskontrollen ergeben hätten. Der Fehler soll über ein Softwareupdate behoben werden. In Deutschland sind 54.126 Autos betroffen.

Der Fehler ist einigermaßen erstaunlich, und das gleich aus mehreren Gründen. Zum einen ist der Grenzwert für Stickoxide seit der Einführung der Abgasnorm Euro 5 nicht weiter verschärft worden. Sie gilt für neu homologierte Fahrzeuge seit 1. September 2009 und für alle erstmals in der EU zugelassenen Autos seit dem Januar 2011. Der Grenzwert liegt also seit vielen Jahren bei 60 mg/km für Benziner.

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